Einleitung
Ein Strafverfahren durchläuft verschiedene Stadien, angefangen bei der Einleitung durch die Strafverfolgungsbehörden bis hin zur möglichen Berufung des Angeklagten. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die einzelnen Phasen eines kriminalrechtlichen Verfahrens.
1. Einleitung der Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden
Die Strafverfolgung wird von verschiedenen Behörden eingeleitet, darunter die Polizei, Staatsanwälte und Tierkontrollbeamte. Interviews mit Opfern, Zeugen und möglicherweise dem Verdächtigen werden durchgeführt. Die Bewertung und Dokumentation des Tatorts, die Ausführung von Durchsuchungsbefehlen, forensische Untersuchungen wie DNA-Analysen und die Information des Verdächtigen über seine verfassungsmäßigen Rechte gehören zu diesem Stadium.
2. Verhaftung des Verdächtigen
Die Polizei nimmt den Verdächtigen fest und bringt ihn ins Gefängnis. Dabei entscheidet der Staatsanwalt oder die Strafverfolgungsbehörde, welche Anklagepunkte verfolgt werden. Je nach Gerichtsbarkeit können für Anklagepunkte auch Grand-Jury-Anklagen erforderlich sein. Der Zeitrahmen für die Anklageerhebung beträgt oft nicht mehr als drei Tage. In einigen Fällen kann dem Angeklagten auch eine Gerichtsladung zugestellt werden, was den Behörden mehr Zeit gibt.
3. Erste Anhörung
Während der ersten Anhörung erhält der Angeklagte eine Kopie der gegen ihn erhobenen Anklagen. Bei der Anklageverlesung, die möglicherweise am selben Tag wie die erste Anhörung stattfindet, kann der Angeklagte sich schuldig oder nicht schuldig bekennen oder eine Vertagung beantragen. Der Angeklagte hat das Recht auf einen Anwalt, der ihm zur Seite steht. Wenn der Angeklagte bedürftig ist, kann das Gericht einen Anwalt zuweisen.
4. Die "Discovery"-Phase
Die "Discovery"-Phase beinhaltet den Austausch von fallbezogenen Informationen, Dokumenten und Beweisen vor Beginn des Prozesses. Dabei haben Angeklagte das Recht, Kopien aller Polizeiberichte, Aussagen von Opfern und Zeugen sowie Aussagen, die auf den Angeklagten zurückzuführen sind, zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft hat kein Recht auf "Discovery" von der Verteidigung.
5. Antragsstellung vor dem Prozess
Vor dem Prozess können sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Anträge stellen, die oft rechtliche Fragen betreffen, die vor dem eigentlichen Prozess geklärt werden müssen. Anhörungen zu diesen Anträgen können Zeugenaussagen und die Einführung von Beweisen vor dem eigentlichen Prozess beinhalten.
6. Auswahl einer Jury
In den meisten Strafverfahren hat der Angeklagte das verfassungsmäßige Recht auf eine Jury. Die Juryauswahl erfolgt vor der Vereidigung von Zeugen. Eine Jury für ein Strafverfahren besteht normalerweise aus 12 Personen, die aus Listen staatlicher Behörden ausgewählt werden, beispielsweise von registrierten Wählern, Führerscheininhabern und Personalausweisverlängerungen.
7. Durchführung des Prozesses
Nach Abschluss der "Discovery"-Phase bereiten sich die Parteien und das Gericht auf die eigentliche Vorstellung von Zeugen und die Zulassung von Beweisen vor. Der Prozess findet in einem öffentlichen Gerichtssaal statt, und sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben das Recht, eine Eröffnungsstatement vor der Jury abzugeben.
8. Einreichen eines Einigungsantrags
Ein Einigungsantrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, bei der der Angeklagte sich bereit erklärt, sich vor der Verkündung eines Urteils schuldig zu bekennen. Die vereinbarten Anklagepunkte sind oft weniger schwerwiegend und tragen eine mildere Strafe als die ursprünglichen Anklagepunkte.
9. Verkündung des Urteils
Nach einer Verurteilung kann der Angeklagte Berufung gegen das Urteil einlegen. Das Prinzip des "Double Jeopardy" verbietet der Staatsanwaltschaft, gegen eine Verurteilung Berufung einzulegen. Der Angeklagte kann nicht erneut vor Gericht gestellt werden, wenn die gleichen Anklagepunkte mit denselben Beweisen vorliegen.
Schlussgedanken
Während des gesamten Prozesses muss der Richter zahlreiche Entscheidungen zu verschiedenen Fragen treffen, wie der Zulässigkeit von Beweisen oder der Angemessenheit von Fragen an Zeugen. Der Richter ist dafür verantwortlich, das anwendbare Recht festzulegen und die Gerichtsordnung gemäß den Regeln für Verhalten, Verfahren und Beweise während des Prozesses aufrechtzuerhalten.